Subunternehmer zahlt nicht für Schaden beim Kunden
vom 24.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Im Zuge eines Umzugsauftrags trat ein Schaden auf, bei dem die beauftragte Umzugsfirma (UF) einen Teil der Arbeiten an einen Subunternehmer (SU) weitervermittelte, der ebenfalls im Bereich Umzug tätig ist. ... Infolgedessen beauftragte die Hausverwaltung des Kunden eine Elektrofirma mit der Behebung des Schadens. ... Frage 2: Hat die UF das Recht, die vollen Kosten vom SU (keine Betriebshaftpflicht) zurückzufordern?