Im Sinne einer vorweggenommenen teilweisen Erbregelung mit dem Ziel, alle seine Kinder gleichmäßig zu bedenken, hat mein Vater vor etwa 15 Jahren einen Teil seines Vermögens mir, meinem leiblichen Bruder sowie meinen zwei Stiefbrüdern in Form verschiedener Überlassungsverträge geschenkt. Da der Wert der Grundstücke, die meinen beiden Stiefbrüdern von meinem Vater überlassen wurden, höher ist als der des Hauses, das ich mit meinem leiblichen Bruder bekommen habe, wurde in den Überlassungsverträgen, die mein Vater mit meinen Stiefbrüdern geschlossen hatte, vereinbart, dass diese mir und meinem leiblichen Bruder nach dem Tod meines Vaters einen Ausgleichsbetrag zahlen sollen. ... In den Überlassungsverträgen, die mein Vater damals mit mir und meinem leiblichen Bruder geschlossen hatte, ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung nicht thematisiert.