Vorteile Nießbrauch
vom 1.8.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern wollen ihr Haus im Rahmen eines Überlassungsnießbrauchs an mich übertragen ("Die Übertragungen erfolgen zur Vorwegnahme der Erbfolge und werden abgesichert durch Rückübertragungsvorbehalte und Rückauflassungsvormerkungen." "[Meine Eltern] behalten sich, als mehrere Gesamtberechtigte nach § 428 BGB auf Lebenszeit des Längstlebenden, an dem Wohngrundstück ... den Nießbrauch vor.). Ein Rechtsanwalt hat meine Eltern beraten und einen Vertag vorbereitet.