Sehr geehrte Damen und Herren, ich Frage bezüglich meiner Mutter um Rat .Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:Von meiner Mutter ist der Mann verstorben, haben beide zusammen in einer Wohnung gelebt .Mit primär seiner Einrichtung.Meine Mutter lebt nun seit Februar diesen Jahres bei mir ,da Sie das Erbe ausgeschlagen hat und der Rest der Familie auch (hohe Verschuldung).Nun ist es so das Sie die Wohnung behalten muss ,da Sie ansonsten Obdachlos wäre.Vorher standen beide im Mietvertrag und der Vermieter hat ihr gesagt das der Mietvertrag nun über Sie allein weiterläuft.Das Nachlassgericht antwortet leider auf keine ihrer Fragen.Wer bestellt einen Nachlasspfleger ?Wie kann Sie die Wohnung weiter nutzen ohne das Sie das Erbe antritt .Lt . gängiger Recherchen, haben wir nämlich gehört das Sie die Wohnung im Nachlassv erfahren eigentlich gar nicht betreten dürfte.Zudem dann ja auch keine Möbel rücken darf oder seine Kleidung aus dem Schrank räumen darf .Es war vor seinem Tod eine Trennung angedacht, sodass schon eine kurze Trennungsphase eingetreten ist.Sodass ihr Mann verwahrlost war und die Wohnung mit Hausrat zugestellt ist (In jedem Raum ist etwas von ihm).Sodass man allenfalls gemeinsam genutzte Möbel nutzen könnte,jedoch nicht würdevoll wohnen kann.Meine Mutter braucht nun dringend eine Lösung ,da Sie nicht weiß wie Sie während des Nachlassverfahrens ihre Mietvertaglichenrechte und Pflichten wahrnehmen kann . ... Wir warten bereits 4 1/2 Monate auf eine Nachricht vom Amtsgericht,wir wissen jedoch auch nicht wie lange es normalerweise dauert.Weil man von ihm wahrscheinlich nur das OK bekommen kann die Möbel zu räumen.Mietvertraglich gibt es noch das Problem das Sie zurzeit keine Verfügung über die Mietzahlung hat und nicht mehr über das Konto ihres Mannes verfügen kann .Die Bank gibt nur Zugang mit Erbschein.Die Miete wird vom Konto des Mannes gezahlt und das kann zurzeit nicht ohne Erbschein geändert werden lt.Bank (Dauerauftrag ).Sie möchte aber ja auch nicht doppelt Miete bezahlen, wie kann man die Mietzahlung umändern?.