Nach dem Tod des Längstlebenden sollen die 3 Kinder jeweils zu 1/3 gemeinschaftlich erben. Der überlebende Lebenspartner, die Mutter, zahlt nach dem Tod des Vaters, die Hälfte des im Erbvertrag bezifferten Vermögens, in eine Lebensversicherung zugunsten eines ihrer beiden Kinder ein. Als die Mutter stirbt, erklärt das mit der Lebensversicherung begünstigte Kind den anderen beiden erbberechtigten Kindern, dass außer der Lebensversicherung kein weiteres Vermögen vorhanden sei und das Sterbegeld- und Lebensversicherungen zugunsten eines benannten Begünstigten vom gemeinsamen Erbe ausgeschlossen seien, die beiden anderen Kinder daher nichts erben.