Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt: Im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge soll Eigentum (Haus mit Grundstück) der Veräußerin (alleinige Eigentümerin), zu 2/3 an die Tochter und zu 1/3 an den Enkel (Sohn der Tochter) gehen und als Gegenleistung ein Abfindungsbetrag gezahlt werden, welcher i.H.v. €150.000,00 (je €75.000,00 von der Tochter und dem Enkel) festgelegt wurde. Da die Veräußerin zusätzlich zu der Tochter noch einen Sohn hat, soll der Abfindungsbetrag als Gleichstellungsgeld an diesen gezahlt bzw. abgetreten werden. ... Die konkrete Frage bezieht sich auf das Anwenden der Freibeträge im Rahmen einer Schenkung: Da die Zahlungen an den Sohn (=weichendes Geschwisterteil) der Veräußerin durch dessen Schwester (Tochter der Veräußerin) und dessen Neffen (Enkel der Veräußerin) getätigt werden: gelten hier die Freibeträge (i.H.v. €20.000,00) für Schenkungen unter Geschwistern und deren Abkömmlingen ODER gilt hier der Freibetrag (i.H.v. €400.000,00) einer Schenkung von einer Mutter an ihr Kind, wie es z.B. der DVEV auf seiner Seite schreibt, da die Abfindung zunächst an die Veräußerin gedacht ist, diese ihrerseits die Abfindungsleistung gemäß Vertrag jedoch an ihren Sohn schenkungsweise abtritt, wie unter Punkt c) festgehalten?