Freiwillige Ausgleichung einer Schenkung durch Vereinbarung unter den Erben
vom 12.7.2025
für 85 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Olga Peschta / Wurmannsquick
Die Klausel dazu lautet wie folgt: "Nach eingehender Belehrung des Notars über Ausgleichungs- und Anrechnungspflichten erklären die Beteiligten: Die vorstehende Zuwendung ist vom Erwerber nicht auszugleichen, sie ist jedoch auf einen eventuellen Pflichtteil anzurechnen."