Im Übrigen trägt der Arbeitnehmer die Kosten der Fortbildung. § 4 RÜCKZAHLUNGSPFLICHT (1) (2) (3) (4) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die nach § 3 Abs. 1 vom Arbeitgeber tatsächlich übernomme- nen Kosten an diesen zurückzuzahlen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung der Fortbildung, aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und das Ausscheiden darauf beruht, dass 1. der Arbeitnehmer eine Eigenkündigung ausspricht, die (i) nicht von dem Arbeitgeber ver- anlasst oder mitveranlasst wurde und die (ii) nicht durch berechtigte, in der Person des Arbeitnehmers liegende und vom Arbeitnehmer nicht zu vertretende Gründe begründet ist, 2. der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grund kündigt, oder 3. die Parteien in Folge von verhaltensbedingten Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ei- nen Aufhebungsvertrag abschließen. ... Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer- den oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. ... Der Arbeitnehmer bestätigt, eine vom Arbeitgeber original unterschriebene vollständige Abschrift dieses Vertrages erhalten zu haben. ………..