Sehr geehrte Damen und Herrn, mein Arbeitgeber (Kleinbetrieb/Arztpraxis) hat vor 2 Jahren mit mir einen neuen Vertrag ausgehandelt (keine Unterbrechung), wo er/wir das Eintrittsdatum auf 2023 verändert haben ("Der alte Arbeitsvertrag vom ...2016 verliert hiermit seine Gültigkeit. ... Ich hatte mir keine großen Gedanken darüber gemacht, denn der Vertrag sah auch eine gute Gehaltsverbesserung vor und eigentlich klappte es ganz gut in der Zusammenarbeit. ... Meine Frage: würde die Kündigungsfrist, eventuell auch eine Abfindung aus dem Datum des ursprünglichen Vertrags oder dem Datum des neuen Vertrags heraus hergeleitet ?