OP am 10.02.2012, Au vom 09.02.2012 bis 17.02.2012, Kündigung erhalten per Einwurfeinschreiben am 15.02.2012. ... Äusserung fiel in hoher Aufregung beim beliefern, aber Sachverhalt in der Kündigung ist nicht korrekt. Jetzt meine Frage, Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt, hilfsweise kündigte er rein vorsorglich zum nächstmöglichen Termin, und welche Kündigungsfrist gilt, und besteht die Möglichkeit Nachforderung wegen nicht gezahlter Mehrarbeit, Urlaub usw.??