Vertragsumstellung auf EoR - Einschätzung zu Kündigungsdrohung
vom 22.9.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Mein Arbeitgeber plant nun, mein Arbeitsverhältnis auf ein Employer-of-Record-Modell umzustellen, wobei der neue Vertrag über einen Anbieter nach dem AÜG laufen würde. ... Meine zentrale Frage an Sie ist, ob eine solche Androhung der Beendigung eines bestehenden unbefristeten deutschen Arbeitsvertrags nach deutschem Arbeitsrecht überhaupt zulässig ist. Darf ein Arbeitgeber die Fortsetzung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses tatsächlich von der Zustimmung zu einem befristeten neuen Vertrag abhängig machen?