Die Sachlage ist wie folgt - 1 Jahr Berufsvorbereitung - 3,5 Jahre Ausbildung zum Fachpraktiker für Industriemechanik Abgeschlossen - 6 Monate Industriemechaniker Ausbildung (laufend, nicht mehr in Probezeit) Alles in der selben betrieb Wie kann ich kündigen das mir Arbeitslosengeld 1 zusteht ?
Wenn ich jetzt kündige könnte ich also zum 30.06. gehen. Ist es auch möglich, dass ich jetzt kündige, aber ich möchte eigentlich erst zum 31.07. oder zum 31.08. gehen? Die tarifliche Kündigungsfrist hätte ich damit ja eingehalten, aber ich kündige zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des Quartalsende?
Ich solle jetzt 6 Jahre nach der neuen Betriebsvereinbarung das bereit gestellte Equipment zurück schicken, oder den Homeoffice/Telearbeitsvertrag kündigen. ... Darf der Arbeitgeber aufgrund einer im Jahre 2018 geänderten Betriebsvereinbarung, den seit 2006 bestehenden Homeoffice/Telearbeitsvertrag kündigen?
Die Angestellten sollen mit übernommen werden. 1) Meine Frage bezieht sich auf die konkrete Übernahme: Muss der bisherige Gewerbetreibende die Arbeitsverträge beenden (durch Kündigung oder Aufhebung) und ich mit den Angestellten neue Verträge schließen, oder gehen die Vertragsverhältnisse durch den Betriebsübergang auf mich über und es müssen keine neuen Arbeitsverhältnisse geschlossen werden. 2) Nun ist ein Arbeitnehmer bereits seit gut 6 Monaten erkrankt und bezieht somit Krankengeld.
Liege ich richtig, dass ich bis zum 3.3.24 wirksam zum 31.3.24 kündigen muss, damit ich meine neue Stelle am 1.4.24 antreten kann? Zu einem früheren Zeitpunkt möchte ich aus Versicherungsgründen nicht kündigen.
Für den Fall, dass ich keine Aufhebung mit meinem neuen Arbeitgeber verhandeln kann, was droht mir im Worst Case (Schadenersatz, etc.), wenn ich den neuen Vertrag fristgerecht mit sechs Monaten Frist (also zum 30.06.2024) kündige, aber die neue Stelle nicht am 01.01.2024 antrete?
Hallo, unser Unternehmen möchte eine Abteilung in ein extra dafür gegründetes Tochterunternehmen migrieren, für die Mitarbeiter ändert sich nur der Firmenname, alle Vertragsdetails werden 1:1 übernommen inkl. Urlaub, Gehalt und Betriebszugehörigkeit. Beide Unternehmen bleiben am selben Standort, die Berufsfelder der betroffenen Abteilung sind allerdings nur im neuen Unternehmen verfügbar (z.B.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit August 2011 in einem mittelständischem Unternehmen, mit ca 1500 Mitarbeitern, als Festangestellter, tätig. Zuvor, von März 2007 - Mai 2009 und Januar 2011 - August 2011, war ich beim gleichen Arbeitgeber, allerdings als Zeitarbeiter, über eine andere Firma beschäftigt. Seit September 2021 bin ich Arbeitsunähig und somit im Januar 2023 in die Aussteuerung gerutscht.
Erstens kann ich doch nur bei der Firma kündigen mit der ich auch einen Arbeitsvertrag habe, oder nicht? ... Zweitens können die doch nicht verlangen dass ich die Aufhebung und den neuen AV mit Datum 1.6.22 unterschreibe obwohl wir Februar 2023 haben, oder?
Ich habe aber auch eine Probezeit vereinbart, wo ich innerhalb von 14 Tagen kündigen kann. Da mein Arbeitsvertrag erst am 1.8 in Kraft treten würde, könnte ich den Vertrag trotzdem schon jetzt kündigen und wäre in 14 Tagen raus?
. - Meine Vorstellung umfasst nun die Bemühung auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, mit der Option, das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu kündigen, sollte ein Angebot zur Verhandlung eines Auflösungsvertrages abgelehnt werden. - Vertraglich vereinbahrte Bedingungen derzeit sind u.a. ein Auschluss der ausserordentlichen Kündigung durch Betriebsübernahme. - und drei Monate Kündigungsfrist (ich bin seit 16 Monaten im Unternehmen).
Er hatte mir dann die Möglichkeit einer Aufhebung des Vertrags angeboten mit der Möglichkeit eine Sperre beim ALG I zu verhindern. ... Die letzte Möglichkeit ist selber zu kündigen (3 Monate Kündigungsfrist) und ich hätte dann eine Sperre des ALG I.
Meine Frage ist, ob ich den Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen kann (ordentlich, fristgerecht), ohne eine Vertragsstrafe zählen zu müssen und ohne die Stelle antreten zu müssen.