Teilzeit in Elternzeit: Gilt trotz TVöD-K das BEEG?; dringende betriebliche Gründe
vom 18.9.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Damit ich abschätzen kann, ob ich mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht Erfolg haben könnte? 3) Hinsichtlich der Frist zur Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht, falls es mangels Einigung zu einer Ablehnung durch meinen Arbeitgeber kommt: In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen. Ist es richtig, dass die Frist zur Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht deshalb die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren ist?