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9 Ergebnisse für gerichtsvollzieher zpo

Vergleich §278 ZPO wie vollstrecken ?????
vom 3.6.2015 30 € Historischer Preis
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Ich habe einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zugestimmt ( <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/278.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 278 ZPO: Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich">§ 278 ZPO</a> ) wegen einer arbeitsrechtlichen Sache. ... Was benötige ich um ggf. den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung zu beauftragen und kann ich vor dem Zahlungstermin schon etwas tun um meine Ansprüche zu sichern.
Ablauf der Zwangsvollstreckung aus einem Bruttogehaltstitel
vom 26.6.2012 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bitte diese Frage vorzugsweise von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet zu wissen welcher idealerweise Erfahrung mit der Zwangsvollstreckung von Lohn hat. Zum Sachverhalt: Aufgrund erfolgter Kündigung sowie vorm Arbeitsgericht getroffenem Vergleichs ist im Protokoll zu finden: "Die Beklagte zahlt an den Kläger für den Zeitraum von 1.6. bis 1.9. monatlich jeweils x Euro Brutto und erteilt dem Kläger darüber Abrechnungen" sowie abschließend "Mit Erfüllung des Vergleichs sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis der Parteien und aus Anlass seiner Beendigung erledigt" Der Arbeitgeber zahlte nicht und der AN betrieb die Vollstreckung der gesamten Bruttolohnsumme. Am Tag der Kontopfändung überweist der Arbeitgeber in den Abendstunden eine Summe an den AN (Arbeitnehmer), welche zu diesem Zeitpunkt vermutlich dem Nettolohn entspricht.
Pfändung beim Arbeitgeber
vom 12.8.2011 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitgeber hat mir längere Zeit keinen bzw. nur anteiligen Lohn gezahlt, so dass Klage geboten war. Mittlerweile habe ich einen Titel und möchte mir daraus das Geld holen. Allerdings hat der Arbeitgeber die mir bekannten Konten bereits verpfändet bzw. sitzen andere Gläubiger darauf.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluß - Pflichten Arbeitgeber
vom 15.2.2011 40 € Historischer Preis
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Guten Tag, gegen einen Mitarbeiter meiner GmbH ist mir ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugestellt worden. Ich habe die Pfändung nicht anerkannt mit Verweis darauf, dass das Einkommen des Schuldners (€ 1.000 brutto) nicht pfändbar ist. Nun fordert der Pfänungsgläubiger folgendes: 1) Pfändungsgläubiger fordert, ich müsse die Pfändung auch dann anerkennen, wenn das Einkommen nicht pfändbar ist 2) Pfändungsgläubiger fordert Kopien der Gehaltsabrechnungen 3) Pfändungsgläubiger fordert Auskunft über Art und Umfang der Tätigkeit der Mitarbeiters 4) Pfändungsgläubiger will die GmbH zwingen, das Gehalt des Pfändungsschuldners zu erhöhen, weil er der Meinung ist, dass die Arbeit im allgemeinen mit € 3.000 (statt € 1.000,--) zu bezahlen sei.
Kündigung wegen Abgabe der EV?
vom 28.7.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, durch meinen Mann (nachweislich durch meinen Mann) und durch meine Gutgläubigkeit bin in die Schuldenfalle geraten. Ich habe einen Kredit bei der Bank und auf meinen Namen mehrere Gläubiger, die alle auf einmal ihr Geld wollen. Nun würde ich gerne die Eidesstattliche Versicherung abgeben, um die Vergleichsangebote der Gläubiger einzugehen bzw keine Raten sondern Gläubiger auf einmal "bedienen".
Zwangsvollstreckungssache
vom 7.11.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Danach habe ich Antrag beim GV abgegeben.Nach ca.4 Wochen ein schreiben von GV - Der Schuldner wurde mehrfach nicht angetroffen und die Zwangs- vollstreckung wurde gemäß Art. 13 Abs. 2 GGi.V.m § 758a ZPO einstweilen eingestellt.Er wurde schriftlich darauf hingewiesen, das damit die Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens zur Vermögensoffenbarung nach §807 ZPO erfüllt sind und er nunmehr zur Abgabe der eidensstattl.
Rangfolge der Pfändungsbeschlüsse
vom 24.2.2006 30 € Historischer Preis
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Der Gerichtsvollzieher, der den Pfändungs/Überweisungsbeschluss der unter 3.) aufgeführtem Gläubiger übermittelt hat, trug unter der "Schriftlichen Beantwortung" zu Punkt 3: es liegen Vorpfändungen in Höhe von ....