von Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Sehr geehrte Damen und Herren, - Beginn Beschäftigung Anfang Februar 2009 - Beschäftigungsverbot seit August 2009 - Beginn Mutterschutz Mitte Dezember 2009 - Ich werde 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen Wortlaut Arbeitsvertrag: "Es wird jährlich zusätzlich ein 13.Gehalt iHv 1.000€ brutto gezahlt, fällig jew. am 1.12. zusammen mit dem Novembergehalt, soweit das Arbeitsverhältnis am 30.11. noch ungekündigt ist. Soweit das Arbeitsverhältnis nicht über den 1.4. des darauffolgenden Jahres hinaus fortbesteht, verpflichtet sich der AN zur Zurückzahlung von 50 % des oben genannten 13.Gehalts." Steht mir das vertraglich vereinbarte 13.Gehalt zu?