Arbeitsvertrag für die Anstellung der Ehefrau im eigenen Unternehmen
vom 9.8.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
-Ist das Gehalt von 5.300 € brutto (ca. 4.000 € netto) für die beschriebenen Tätigkeiten in dieser Branche und Position vertretbar? ... Muss die Arbeitnehmerin aufgrund der Betreuung eigener Kinder oder im selben Haushalt lebender pflegebedürftiger Angehöriger kurzfristig der Arbeit fernbleiben, so hat dies Vorrang vor der Arbeitsleistung. 2.