Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze arbeitsrechtliche Frage zu meinem Aufhebungsvertrag und der Gestaltung meines LinkedIn-Profils während der Freistellung. ... •Im Aufhebungsvertrag ist geregelt: •Ende des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.2025 •Unwiderrufliche Freistellung seit 01.08.2024 bei Fortzahlung der Bezüge •Abfindung •Bis zur Beendigung gilt: keine Wettbewerbstätigkeit, keine aktive Ansprache von Mitarbeitern oder Kunden des Arbeitgebers zu Wettbewerbs- oder Abwerbezwecken •Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht ausdrücklich nicht •Unternehmen A: digitale Transformation für Banken, Versicherungen und die Finanzbranche. ... Damit verbunden stellt sich für mich die Frage, ob ich: 1.Mein LinkedIn-Profil schon jetzt anpassen darf (Ende bei Unternehmen A, neue Rolle bei B ab 01.11.), obwohl das Arbeitsverhältnis mit A formal noch bis Ende Oktober läuft. 2.Während der Freistellung auch schon Inhalte zu meiner neuen Rolle auf LinkedIn veröffentlichen darf, ggf. auch in werblicher Form – solange ich keinen Bezug zu A herstelle und keine Kunden von A anspreche. 3.Es rechtlich notwendig oder empfehlenswert ist, mir dies vorab von HR bei Unternehmen A bestätigen zu lassen (Stichwort Transparenz), oder ob ich dadurch eher unnötig Aufmerksamkeit und Risiken schaffe.