Einseitige Dienstplanänderungen, Verstoß Ruhezeit & tägl. Höchstarbeitszeit
vom 24.3.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Teile dies der stellvertretenden Stationsleitung mit und erhalte einen entsprechenden, verbindlichen Dienstplan. ... Nun stellt sich mir die Frage ob ich rechtlich richtige liege: - Mit der Aussage "dann komm bitte morgen von 15.45 - 24.00" liegt eine einseitige Dienstplanänderungen vor, welche per se mit einem Tag vorlauf nicht zulässig ist (vgl ArbG Berlin, Urt. v. 05.10.2012 – 28 Ca 10243/12 [zur angemessenen Ankündigungsfrist]) - Es würde sowohl ein Verstoß gegen die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vorliegen (Addition Stunden Nachtdienst Hauptjob von 24 - 6.25 Uhr + 7,42 Stunden Nebenjob = Summe ca 14 Stunden) (vgl § 2 l 1, 2.