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Einseitige Dienstplanänderungen, Verstoß Ruhezeit & tägl. Höchstarbeitszeit

24. März 2025 18:46 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Abend,

Folgender Sachverhalt: ich arbeite Vollzeit als Pflegekraft in Klinik A, bin zusätzlich auf Minijobbasis mit 18 Stunden/Monat in Klinik B angestellt, ca 75 KM einfach von mir entfernt, Fahrtzeit ca 1 Stunde. Dort mache ich 2 Nachtdienste/Monat und hänge diese jeweils an einen Nachtdienstblock im Hauptjob dran.

In Klinik B kann ich mir die Tage an denen ich arbeiten kann/möchte mit Verlauf von ca 6 Wochen frei aussuchen. Teile dies der stellvertretenden Stationsleitung mit und erhalte einen entsprechenden, verbindlichen Dienstplan. So auch für den Monat März geschehen.

Nun hat Klinik B wohl akuten Personalmangel; alleine letzte Woche wurde ich 3 mal angerufen ob ich einspringen könne. Jedes Mal musste ich allerdings ablehnen, da ich Dienst in Hauptjob hatte.
Nun ist die Problematik heute etwas eskaliert: derzeit habe ich Nachtdienst im Hauptjob und morgen eine Nacht im Nebenjob.
Die stellvertretende Stationsleitung hat mich angeschrieben ob ich morgen statt Nachtdienst einen Spätdienst machen kann, es gäbe kranke im Spätdienst. Dies habe ich mit dem Verweis darauf, dass ich heute Nachtdienst im Hauptjob habe, verneint. Kurz darauf kam ein "okay, danke für die Antwort" - ich dachte das Thema sei damit erledigt. Nochmals kurz darauf eine weitere SMS: dann komm bitte morgen von 15.45 - 24 Uhr. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich damit nicht einverstanden bin, heute Nachtdienst im Hauptjob habe, eine Stunde Anfahrt habe und auch keine Einarbeitung für Tagdienste dort. Auch habe ich darum gebeten, dass es beim Nachtdienst morgen bleibt und sie den Dienst bitte mit dem Stammpersonal besetzen soll. Als Antwort kam "wir können es beim Nachtdienst belassen, trotzdem erwarte ich eine gewisse Flexibilität".

Nun stellt sich mir die Frage ob ich rechtlich richtige liege:
- Mit der Aussage "dann komm bitte morgen von 15.45 - 24.00" liegt eine einseitige Dienstplanänderungen vor, welche per se mit einem Tag vorlauf nicht zulässig ist (vgl ArbG Berlin, Urt. v. 05.10.2012 – 28 Ca 10243/12 [zur angemessenen Ankündigungsfrist])
- Es würde sowohl ein Verstoß gegen die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vorliegen (Addition Stunden Nachtdienst Hauptjob von 24 - 6.25 Uhr + 7,42 Stunden Nebenjob = Summe ca 14 Stunden) (vgl § 2 l 1, 2. Halbsatz ArbZG)
- Weiterhin würde ein Verstoß gegen die gesetzliche Ruhezeit von mindestens 10 Stunden zwischen Schichtende Hauptjob und Schichtbeginn Nebenjob vorliegen

Da ich dort eh kündigen möchte: welche Schritte könnte man wegen des Verhaltens der stellvertretenden Stationsleitung einleiten? An wen wendet man sich mit dieser Thematik? Betriebsrat? Aufsichtsbehörde?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

24. März 2025 | 20:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Nun stellt sich mir die Frage ob ich rechtlich richtige liege:...Da ich dort eh kündigen möchte: welche Schritte könnte man wegen des Verhaltens der stellvertretenden Stationsleitung einleiten? An wen wendet man sich mit dieser Thematik? Betriebsrat? Aufsichtsbehörde?"


Ich glaube Sie liegen rechtlich nach Ihrer Schilderung nicht ganz richtig, da es hier m.E. keine einseitige Anordnung gegeben hat, sondern vielmehr den Versuch in einer Mangelsituation das Beste aus der gegebenen Situation herauszuholen, wobei das Leben als Stationsleitung in den heutigen Zeiten sicherlich auch nicht ganz einfach ist, aber Sie natürlich nicht als Minijobberin für die Rettung sorgen können, wenn dies ersichtlich mit Ihren Hauptpflichten aus Ihrem Vollzeitjob kollidiert. Diese Bewertung muss man auch Ihnen überlassen, sodass man da ohnehin kaum eine Handhabe nach Ihrer Schilderung zu einem einseitigen Tausch haben dürfte.

Der Versuch Sie abseits der bisherigen Regelungen im Tagdienst unterzubringen ist nach Ihrem mitgeteilten Chatverlauf ohnehin gescheitert, da alles beim alten verbleibt ("wir können es beim Nachtdienst belassen").

Die Aussage "trotzdem erwarte ich eine gewisse Flexibilität" ist dabei natürlich sehr unglücklich, weil Sie aufgrund Ihres Hauptjobs sowieso keine gesteigerte Flexibilität an den Tag legen können, sondern man dort eigentlich froh sein kann, dass Sie für 2 Nachtdienste im Monat zur Verfügung stehen.

Daneben glaube ich auch nicht, dass hier überhaupt eine "einseitige" Dienstplanänderung vorgelegen hat, sondern vielmehr um einen Alternativvorschlag zur Rettung des Dienstplans, den Sie aber zurecht abgelehnt haben.

Dabei wird man auch sicherlich gar nicht die Thematik der Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit auf dem Schirm gehabt haben, da Ihr Hauptdienstplan nur Ihnen bekannt sein dürfte. Gleiches gilt für die Ruhezeit.

Da hier eigentlich nichts rechtlich Vorwerfbares passiert ist - bis auf die unpassende Aussage, man erwarte eine gewisse Flexibilität - würde ich Ihnen von rechtlichen Schritten abraten.

Eine Kündigung dürfte das Haus ohnehin schon genug treffen. Wenn Sie Wert darauf legen, können Sie mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts Ihre Kündigung begründen, damit ggf. zukünftig trotz Notlage ein anderer Ton bei den "Aushilfen" angeschlagen wird. Dabei sollten Sie sich aber auf die reine Sachverhaltsschilderung beschränken und die rechtlichen Erwägungen beiseite lassen.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

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