Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Nun stellt sich mir die Frage ob ich rechtlich richtige liege:...Da ich dort eh kündigen möchte: welche Schritte könnte man wegen des Verhaltens der stellvertretenden Stationsleitung einleiten? An wen wendet man sich mit dieser Thematik? Betriebsrat? Aufsichtsbehörde?"
Ich glaube Sie liegen rechtlich nach Ihrer Schilderung nicht ganz richtig, da es hier m.E. keine einseitige Anordnung gegeben hat, sondern vielmehr den Versuch in einer Mangelsituation das Beste aus der gegebenen Situation herauszuholen, wobei das Leben als Stationsleitung in den heutigen Zeiten sicherlich auch nicht ganz einfach ist, aber Sie natürlich nicht als Minijobberin für die Rettung sorgen können, wenn dies ersichtlich mit Ihren Hauptpflichten aus Ihrem Vollzeitjob kollidiert. Diese Bewertung muss man auch Ihnen überlassen, sodass man da ohnehin kaum eine Handhabe nach Ihrer Schilderung zu einem einseitigen Tausch haben dürfte.
Der Versuch Sie abseits der bisherigen Regelungen im Tagdienst unterzubringen ist nach Ihrem mitgeteilten Chatverlauf ohnehin gescheitert, da alles beim alten verbleibt ("wir können es beim Nachtdienst belassen").
Die Aussage "trotzdem erwarte ich eine gewisse Flexibilität" ist dabei natürlich sehr unglücklich, weil Sie aufgrund Ihres Hauptjobs sowieso keine gesteigerte Flexibilität an den Tag legen können, sondern man dort eigentlich froh sein kann, dass Sie für 2 Nachtdienste im Monat zur Verfügung stehen.
Daneben glaube ich auch nicht, dass hier überhaupt eine "einseitige" Dienstplanänderung vorgelegen hat, sondern vielmehr um einen Alternativvorschlag zur Rettung des Dienstplans, den Sie aber zurecht abgelehnt haben.
Dabei wird man auch sicherlich gar nicht die Thematik der Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit auf dem Schirm gehabt haben, da Ihr Hauptdienstplan nur Ihnen bekannt sein dürfte. Gleiches gilt für die Ruhezeit.
Da hier eigentlich nichts rechtlich Vorwerfbares passiert ist - bis auf die unpassende Aussage, man erwarte eine gewisse Flexibilität - würde ich Ihnen von rechtlichen Schritten abraten.
Eine Kündigung dürfte das Haus ohnehin schon genug treffen. Wenn Sie Wert darauf legen, können Sie mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts Ihre Kündigung begründen, damit ggf. zukünftig trotz Notlage ein anderer Ton bei den "Aushilfen" angeschlagen wird. Dabei sollten Sie sich aber auf die reine Sachverhaltsschilderung beschränken und die rechtlichen Erwägungen beiseite lassen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
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