Frage Küdigungsfrist Arbeitnehmer
vom 25.9.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Protokollnotiz: Sollte der Gesetzgeber diesen Punkt zukünftig regeln, werden die Tarifvertragsparteien darüber Verhandlungen aufnehmen. 5.3 Für die fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 5.4 Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Beschäftigte die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht. 5.4.1 Das Arbeitsverhältnis endet außerdem ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte einen Bescheid des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung zugeht. Beginnt die Rente erst nach Zustellung des Rentenbescheids, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages. 5.4.2 Gleiches gilt bei Bewilligung einer gesetzlichen Berufsunfähigkeits- rente oder einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente, die mindestens bis zu dem Zeitpunkt bewilligt wird, ab dem der Beschäftigte ungekürzte Altersrente beanspruchen kann.