Kündigung bei Rentenbezug?
vom 11.9.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Mein Arbeitsvertrag sagt: "Das Arbeitsverhältnis endet unabhängig von einer Kündigung ab dem Tage, an dem Altersruhegeld, vorzeitiges Altersruhegeld oder Erwerbs- bzw. ... Durch die Beantragung einer Teilrente gilt für mich auch in der Beschäftigung weiterhin der allgemeine Beitragssatz (mit Anspruch auf Krankengeld), so dass keine Änderungsmeldungen nach der DEÜV erforderlich sind.