Vertragsumstellung auf EoR - Einschätzung zu Kündigungsdrohung
vom 22.9.2025
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Mein Arbeitsverhältnis unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht. Mein Arbeitgeber plant nun, mein Arbeitsverhältnis auf ein Employer-of-Record-Modell umzustellen, wobei der neue Vertrag über einen Anbieter nach dem AÜG laufen würde. ... Oder wäre dies nur über eine Änderungskündigung oder gegebenenfalls eine Beendigungskündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich?