(Nach-) Berechnung Stromkosten - bei unentgeltlichem Wohnrecht - wie richtig?
vom 14.2.2021
für 30 €
Mein Vater hat vor 10 Jahren meinem Bruder ein Haus mit 8 Wohnungen übertragen und hierfür schuldrechtlich / notariell für sich folgendes vereinbart: „Das Wohnrecht ist unentgeltlich. An den Neben – und Betriebskosten braucht sich der Berechtigte nicht zu beteiligen." Aus welchem Grund auch immer… die Stromkosten wurden nach der Übereignung jahrelang weiterhin vom Konto meines Vaters abgebucht u ...