Renovierungspflicht nach 49 Jahren
vom 15.11.2021
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir haben den Mietvertrag meine Eltern nach 49 Jahren gekündigt. Meine Eltern waren die Erstmieter dieser Wohnung, es gab bei bezug der Wohnung also nur nackte Wände. Der Vermieter hat uns nun aufgefordert die Wohnung in einem für den Nachmieter bezugsfähigen Zustand zu übergeben. Die Wände sollen in einer hellen Farbe gestrichen werden. Im Mietvertrag steht: Der Mieter ist insbesondere verp ...