Mietvertrag mit verschwiegener Katze
vom 2.8.2024
für 69 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Hallo, eine Mieterin hat sich auf eine Wohnung beworben, 1. In ihrem Profil bei dem Portal gibt sie an "keine Haustiere". 2. Bei der Besichtigung gab sie auf Nachfrage an, sie habe keine Haustiere 3. In der schriftlichen Selbstauskunft gab sie an "Keine Haustiere", die hat sie unterschrieben incl. das diese Selbstauskunft als Basis für den Mietevrtrag gilt und dieser nur auf dieser Bas ...