Antrag auf rückwirkende Höhergruppierung im öffentlichen Dienst
vom 8.12.2012
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Im letzten Jahr habe ich eine neue Aufgabe übernommen und rechtzeitig innerhalb der Fristen des TÖVD einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung und rückwirkende Höhergruppierung gestellt. Mein Arbeitgeber hat mir den Eingang des Antrags auf Überprüfung und rückwirkende Höhergruppierung bestätigt. ... Für den Fall, dass meinem Antrag stattgegeben wird hätte ich somit Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung ab Januar 2011.