Mietkürzung bei gewerblichem Mietvertrag nach Kündigung zulässig?
vom 8.6.2007
100 €
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Ausserdem ist die Bleuchtung im Eingangsflur und damit gleichzeitig in unserem gesamten Trakt (Stromkreise hängen zusammen, ca. 600 Watt) für mehrere Stunden auf unsere Kosten an. ... Dem habe ich schriftlich widersprochen, da weiterhin Mitnutzung unserer Mietfläche bestünde, weiterhin Strom auf unsere Kosten genutzt würde, weiterhin der genannte große Therapieraum der Lärmbelästigungen ausgesetzt wäre, unsere Patienten eine weitere Zwischentür (dann 5) zu bewätligen hätten und der kleine Flur damit vollkommen verbaut wäre.