KG, zur Erstattung, die im vorliegenden Fall durch die Beauftragung der Kanzlei […], 80336 München, mit der Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen entstanden ist. Der von mir zu bezahlende Betrag errechnet sich auf Grundlage eines Gegenstandwertes von EUR 10.000,00 unter Ansatz einer Regelgebühr von 1,3 (Nr.2300 VV RVG) zuzüglich einer Auslagenpauschale gemäß 7002 VV RVG und beträgt insgesamt EUR 651,80. […] Unwissen schützt leider nicht vor Strafe aber ich bin in einer schwierigen Lage, da meine Kinder (Zwillinge) dieses Jahr geboren wurden und der ältere von ihnen krank ist. ... (Auf eine Ratenzahlung möchte ich mich auf keinem Fall einlassen, da sich durch die Zinsen die Kosten noch erhöhen würden). 4)Könnte ich die Verpflichtungserklärung so unterschreiben oder müsste sie wie die Unterlassungserklärung modifiziert werden, damit sich für mich keine negativen Konsequenzen ergeben?