Mietrecht-Auszug-Renovierung
vom 13.7.2022
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Wir sind in die Wohnung nach Rücksprache mit der Hausverwaltung unrenoviert eingezogen - also ohne, dass irgendwelche Schönheitsreparaturen, wie Streichen o.Ä. durchgeführt wurden. ... Der unrenovierte Zustand wurde (zum Teil) auch durch uns durch Fotos, die direkt nach Einzug an die Hausverwaltung geschickt wurden, dokumentiert. Der Mietvertrag enthält zu Schönheitsreparaturen lediglich den Satz "Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses die durch den Mieter bedingten Abnutzungen erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen."