Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung einer nach WEG verwalteten Eigentümergemeinschaft und habe an der mit weissen Farbe gestrichenen Betondecke meines Wohnzimmers einen Riss. ... Gegenstand des Gemeinschaftseigentums sind demgemäß insbesondere: a) der Grund und Boden mit Grünanlagen, Einfriedung und Wegen und dergleichen, b) die Fundamente, Kellermauern, Kellerabgänge und Umfassungsmauern, die tragenden Zwischenwände, die Mauern oder sonstigen festen Bestandteile, welche Sondereigentumsräume von denen eines anderen Sondereigentums oder von gemeinschaftlichen Räumen abgrenzen sowie sämtliche Geschoßdecken, c) das Dach, d) die Hausgänge, Treppen, Treppenflure, Haustüren und die gemeinschaftliches Eigentum trennenden Türen, e) alle Versorgungs-, Entwässerungs-, Be- und Entlüftungseinrichtungen bis zu der Stelle, an der nur noch Sondereigentum angeschlossen ist, f) sämtliche Räume, welche dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, wie z.B. Wasch-, Trocken-, Heizungs-, Zähler-, Abstellräume für Fahrräder, Kinderwagen, Mülltonnen, Hausversorgungsgeräte und dergleichen, insbesondere also alle Kellerräume, die im Aufteilungsplan mit keiner besonderen Wohnungsnummer versehen sind, g) die Heizungsanlage, h) die für die statischen Verhältnisse des Gebäudes wesentlichen Konstruktionen."