Wie lange darf der Mieter ins Hotel ? Aufrechnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Nehmen wir an er mindert die Miete für zwei Monate jeweils 500 Euro also 1000 insgesamt Er geht dann ins Hotel und muss dort 900 Euro für zwei Monate zahlen, kann er dies dann zusätzlich vom Vermieter verlangen ? ... Entstehen also zusätzliche Kosten die der Mieter einklagen kann oder kann man ihm auf sein Recht zur Aufrechnung mit der Miete verweisen und könnte er nur den Teil verlangen der höher ist als die Miete ZB Mietminderung 1000 Euro Hotelkosten 1100 Forderung dann 100 Euro Ich habe zudem in vielen Foren immer den Begriff der Fahrlässigkeit oder "Vorsatz " in Verbindung mit § 536a BGB gefunden, hat das was zu bedeuten im Hinblick auf eine Rechtsgrundlage für das fordern von Hotelkosten ? Die Mieter sagten mir, dass die Heizung ausgefallen ist, der Vermieter hat ja eine Verkehrssicherungspflicht u.a Soweit ich weiß, muss ich beweisen das ich nicht fahrlässig handelte, soweit eine Überprüfung der Betroffenen Therme in meinem Aufgabenbereich fällt ( muss noch dazu sagen, dass ich die Therme immer regelmäßig ordnungsgemäß hab warten lassen) Fällt also die Pflicht zur Zahlung des Hotels weg wenn ich Nachweise, dass der Ausfall der Heizung nicht meine Schuld ist/war?