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Über 10.000 Ergebnisse für bgb anspruch

Mitglied direkt in Anspruch nehmen aufgrund wurzelnden Schaden in Gemeinschaft?
vom 28.7.2015 62 € Historischer Preis
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(<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/747.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 747 BGB: Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände">§ 747 BGB</a>) oder kann sich ein Gläubiger bei einem Schaden der ihm entstanden am Haus der Erbengemeinschaft ist auch an für ein Mitglied direkt halten und diesen verklagen ? ... Im Normalfall benötigt der Miterbe für den Ausgleich ja ein Fall in der Gemeinschaft ( <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/426.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 426 BGB: Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang">§ 426 BGB</a> ) Bezieht sich das daher auch auf den Verfahrensweg im Vorfeld oder reicht es wenn real nachgewiesen ist, dass der Schaden also der Vorfall ursächlich in dem Haus der Erbengemeinschaft liegt ? Es geht mir nicht um Nachlassgläubiger also welche wo schon die erblasserin Schulden hatte, sondern um einen neuen Fall in der ungeteilten Erbengemeinschaft Datev http://www.anwalt.de/rechtstipps/getrennte-verfahren-gegen-jeden-einzelnen-erben-einer-erbengemeinschaft-moeglich_013076.html AG München Weitere Frage: Sollte ich mit der Miteigentümerin dann doch gemeinsam verklagt werden ( Gesamtschuldklage) und sich zudem die Miteigentümerin nicht rühren würde ja Teil Versäumnisurteil erlassen werden Wenn das der Fall ist, würde der Titel nicht auf mich leiten, trotzdem würde ich in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn der Gläubiger den Miteigentumsanteil schliessendlich vermarkten bzw versteigern würde Der einzigste weg dann wäre das zu bezahlen, allerdings wäre in einem solchen Fall kein Fall der Erbengemeinschaft Wäre es trotzdem möglich das von der Miteigentümer zurückzufordern vielleicht dann über <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 812 BGB: Herausgabeanspruch">§ 812 BGB</a> und nicht über <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/426.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 426 BGB: Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang">§ 426 BGB</a><!
Zuständigkeit von §134 BGB & Verjährungsfristen
vom 7.7.2009 50 € Historischer Preis
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Was mich nun interessiert: Werden die beiden Verträge aus denen die nicht titulierten Forderungen entspringen wie normale „Kreditverträge“ behandelt (trotz falscher Angaben & Verurteilung) und haben dann eine Verjährungsfrist von 3 Jahren und 10 Jahre Hemmung, oder: Greift hier der § 134 BGB (ein Rechtsgeschäft ist nichtig das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt) und macht diese Verträge ungültig? ... Falls der §134 für solche Fälle zuständig ist, dann… …wäre es durchaus möglich, daß der Gläubiger mit dem Titel den „falschen“ Anspruch tituliert hat.
Arbeitgeber verweigert bezahlte Freistellung nach §616 BGB bei Pflege kranker Kinder
vom 2.2.2014 42 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe daraufhin die Personalabteilung angefragt, dass ich glaube, dass hier §616 BGB zur Anwendung kommen sollte, da nicht explizit per Arbeitsvertrag ausgeschlossen und es auch keine Tarifbindung oder Betriebsvereinbarungen gibt, die dagegen sprechen könnten. ... Ich habe mich daraufhin über den Begriff informiert, und so wie ich es verstehe kann "betrieblich Übung" nur freiwillige Leistungen des AG in bestimmten Fällen verpflichtend machen, aber nicht die Rechte und Ansprüche des Arbeitnehmers aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen beschränken. Konkrete Frage: ist meine Interpretation von "betrieblicher Übung" richtig, oder kann diese doch den §616 BGB aushebeln, obwohl er nicht explizit im Arbeitsvertrag erwähnt ist?
Welche Ansprüche bei Überschreitung der Grundstücksgrenze?
vom 16.2.2012 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Nachbar ist mit seiner Grenzmauer 30 cm auf meinem Grundstück.Dieser Zustand besteht schon seit Jahren, wurde aber jetzt erst bemerkt, da die Grenzmarke durch Begrünung verdeckt war. Gibt es ein Gewohnheitsrecht oder eine Verjährung? Kann ich auf einen Rückbau bestehen?
Gewährleistungsausschluss §§ 310 Abs1 S2, 307 Abs. 1 BGB
vom 15.10.2007 60 € Historischer Preis
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Diese Fristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche für Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.... Nun meine Frage: 1.Ist die Verringerung der Gewährleistungsfrist in meinen AGB zulässig oder verstoßen diese gegen die <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 310 BGB: Anwendungsbereich">§§ 310 Abs1 S2</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 307 BGB: Inhaltskontrolle">307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB</a> und sind daher unwirksam.
§ 331b BGB
vom 6.8.2005 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Das gleiche gilt, wenn ein Vertragspartner seine formlos erklärte, ernst gemeinte Zusage zum Vertragsabschluß später nicht einhält, denn der nimmt damit nur den gesetzlichen Schutz des § 311b Abs. 1 in Anspruch (BGH-Urteil vom 18.10.1974 V ZR 17/73 und BGH-Urteil vom 19.01.1979, I ZR 172/76). (andernfalls würde sich aus der Haftung aus culpa in contrahendo eine mittelbarer Druck auf den Vertragsabschluß ergeben, den § 311b Abs. 1 BGB mißbilligt). ... Das kann nach der Entscheidung, auf das Angebot von D, E, F und H einzugehen einige Tage in Anspruch (Prüfung durch des Vertrags durch Juristen und Steuerberater) nehmen.
Anspruch auf Abfindung wegen Abris eines Mietshauses
vom 14.5.2020 für 65 €
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/542.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 542 BGB: Ende des Mietverhältnisses">§ 542 BGB</a> kündigen (indem er uns einen Kündigungsformular vorlegt)? Frage 2: Ob ich einen Anspruch auf eine Abfindung gegenüber dem Vermieter habe (wegen Abrisses des Hauses) ? ... Falls sie eine Verwertungskündigung erhält, hat sie dann Anspruch gegenüber dem Vermieter auf eine Abfindung (wegen Abrisses des Hauses) ?
Ausschlagungsfrist des Pflichterteils - Vermögensverzeichnis § 2314 BGB
vom 20.7.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. § 2303 BGB als Tochter des Erblassers ein Pflichtteilsrecht zusteht. In diesem Zusammenhang wollen Sie mir bitte die folgenden Fragen gestatten: 1) Wie lange beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Frist i.S. des BGB`s für eine fristgemäße und wirksame Ausschlagung des Pflichterteils? ... Die Anwältin meiner Schwester hat mich mit ihrem Schreiben vom 08.07.2009 dazu aufgefordert - TROTZ DER AUSSCHLAGUNG DES MEINER SCHWESTER ZUSTEHENDEN GESETZLICHEN ERBTEILS - gem. § 2314 BGB nunmehr über den Bestand des Nachlasses umfassend Auskunft zu erteilen.
§ 2325 Abs. 3 BGB a.F und die diversen § 2050 ff BGB zur Ausgleichung und Plichtteils
vom 21.1.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
...ergänzungsnaspruch Sehr geehrte Anwälte, mich würde interessiere, ob die alte Regelung vor dem 1.01.10 in der Fassung des § 2325 Abs. 3 BGB, was Schenkungen angeht, nur Immobilien betrifft, oder aber auch Geld ? ... Normalerweise ist es so, dass erst nach 10 Jahren ein Anspruch von 25 % wegfällt, wenn zweu gesetzliche Erben vorhanden sind. ... Hat dann der andere Erbe nichts mehr davon zu bekommen nach § 2325 Abs. 3 BGB ?