Nachbesserung Malermeister
beantwortet von
Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. / Dresden
Seine Rechnung laut Gutachter ist sehr desolat, sie übersteigt das Angebot um 53%, ohne Stundenzettel Stundensätze berechnet, im Vergleich zum Angebot höhere Einzelpreise, den Rabatt im Angebot nicht gewährt, über Mehrarbeiten nicht informiert und er selbst behauptet, er sei nur Streicharbeiten engagiert worden und nicht für Ausbesserungen. ... Ich habe die Rechnung auf eine realistische Summe heruntergerechnet, nach dieser ihm kein Geld außer unseren a conto Zahlungen zusteht. ... Im übrigen ist das ganze mit BGB zu vereinbaren, da sein Angebot nicht VOB basiert.