Stimmrecht in der Eigentümerversammlung nach Miteigentumsanteilen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
In der Teilungserklärung steht unter Feststellung der Verhältniswerte der Sondereigentumsrechte folgender Text: Die auf Tausendstel abgestimmten Miteigentumsanteile eines jeden Sondereigentümers sind entscheidend für das Maß der Rechte und Pflichten des Sondereigentümers in der Gemeinschaft, des Gebrauchs, der Nutzungen und der Bestellung an den Lasten und Kosten für die gemeinschaftlichen Teile...... Weitere Angaben zum Stimmrecht sind in der Teilungserklärung nicht enthalten.