gewerblicher Gebrauchtwagenkauf - arglistiges Verschweigen eines Mangels
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Ich bin selbständig tätig und habe das Auto für überwiegend berufliche Zwecke erworben. ... Ich habe sofort per Fax und Einschreiben eine Anzeige an den Händler getätigt, den Schaden beschrieben und angegeben, dass ich das Fahrzeug von einer unabhängigen Werkstatt untersuchen lassen werde. ... Im Vertrag wird nicht erwähnt, dass das Fahrzeug ohne Mängel ist.