Hallo, ich habe am 26.9.2019 einen Gebrauchtwagen (Erstzulassung 7.2.2018) bei einem freien Händler gekauft. ... Nach Absprache mit dem Händler, überließ ich diesem das Auto und er tauschte (angeblich nach Rücksprache mit einem anderen VW-Händler) das Radlager vorne links. ... Da jetzt Ende März der Kauf mehr als 6 Monate her ist (in dieser Zeit muss ja der Händler nachweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war und danach ich als Käufer), stellt sich mir die Frage, ob ein Schreiben eines Anwaltes sinnvoll wäre, um klar zu stellen, dass der Händler den Schaden zu beheben hat oder ob meine Meldung des Schadens innerhalb der ersten 6 Monate hierfür ausreichend ist und abzuwarten bleibt, ob der Händler den Schaden anstandslos beheben wird, bevor weitere rechtliche Schritte zu tätigen sind.