Flgender Wortlut hatte ich in der Aukton geschrieben:Dies ist eine Versteigerung im Sinne § 156 BGB.Dies bedeutet,dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5,kein Rücktrittsrecht genießt.Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.Durch die EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben:Mit der Abgabe eines Gebotes gelten alle Mängel als akzeptiert.Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes.Eine Rücknahme,Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen.Nach Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren,dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt.Dies bedeutet für den Höchstbietenden,dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt.Der Artikel wird ,,so wie er ist,, verkauft,dies bedeutet:Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden,dass keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung verzichten.D.h. der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft,da ich ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten aufgefordert habe!!!!