Schadensersatzanspruch nach Kündigung wg. wichtigem Grund und Irreführung
vom 17.11.2019
für 68 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Nun besteht die Firma darauf, dass ein rechtsgültiger Vertrag existiert, wir auf unser Rücktrittsrechts verzichtet haben und somit 10% an Schadensersatz zahlen müssen.