Lt. den Kontoauszügen, die mein Ex-Mann mir zeigte, wurde dieser Kredit von seinem Konto auch regelmäßig monatlich getilgt. 2002 reichte ich die Scheidung ein und zog ins Ausland um, blieb jedoch weiterhin unter der noch immer gemeinsamen Adresse in Deutschland gemeldet, eben wegen diesem Kredit, Versicherungen, Banken etc. ... Auf Anraten des GV habe ich sofort das Inkassobüro angerufen, um die Angelegenheit irgendwie zu klären und darzulegen, warum ich mich nicht melden konnte bzw. gar nicht auf die Idee kam, dies sei notwendig, jedoch erhielt ich lediglich die Auskunft, daß ich keinerlei Möglichkeit hätte, eine Lohn-/Konto-Pfändung zu umgehen, da der Schweizer Kunde dies einfach nicht will und ich mich ja auch nie gemeldet hätte. ... Natürlich bot ich auch an, bereits im voraus den Namen der Fa. preiszugeben, die mich anstellen würde, damit eine gewisse Sicherheit für den Gläubiger vorhanden ist.