Grundbucheintragungen nach Erteilung Restschuldbefreiung
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Die Forderungen sind zwar vor dem Insolvenzverfahren entstanden aber ist die Eintragung nach einer derart langen Zeit - und vor allen Dingen nach Erteilung der RSB überhaupt zulässig? In den Eintragungen befindet sich der Passus: "Die Hypothek ist dadurch aufschiebend bedingt, dass das der Forderung nach § 10 AbsI Nr 3 ZVG zustehende Vorrecht vor Erlöschen der Forderung wegfällt."