Guten Tag, ich wüsste gerne, ob ich in dem folgenden Fall im schlechtesten Fall einen Anspruch auf außerordentliche Kündigung der Mietwohnung habe: - Mietvertrag mit Mindestlaufzeit 2 Jahre abgeschlossen, - danach hat sich die berufliche Situation so geändert, dass ein Wegzug erforderlich ist, - als Lösung einen Untermieter für die restliche Mindestlaufzeit (80% der Mindestlaufzeit steht noch bevor) vorgeschlagen und der Vermieter hat eine Untermiete abgelehnt. Frage: Wenn ich einen Untermieter präsentiere, der die Wohnung ernsthaft mieten will und auch dazu in der Lage ist finanziell und persönlich, und der Vermieter verweigert den Untermieter, habe ich dann das Recht die Wohnung außerordentlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten zu kündigen noch vor Ende der Mindestlaufzeit?