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Was ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?

17. Juni 2010 21:49 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe am 04.01.2009 einen Mitgliedsvertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende.

Aus finanziellen Gründen würde ich diesen Vertrag am liebsten mit sofortiger Wirkung kündigen.

Ist denn ein finanzieller Engpass ein gültiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Wenn nein, was könnte ich dann für einen Grund angeben?
(Bin weder krank noch arbeitslos).

17. Juni 2010 | 22:04

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ein finanzieller Engpaß ist kein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags. D. h., Sie haben nur die Möglichkeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen zu kündigen.


2.

Um eine fristlose Kündigung aussprechen zu können, müßte sich Ihr Vertragspartner eine Vertragsverletzung zu Schulden kommen lassen. Angenommen, Ihnen würde die Gelegenheit genommen, das Studio zu nutzen, könnten Sie die fristlose Kündigung erklären.

D. h., für eine fristlose Kündigung müssen Tatsachen vorhanden sein, aufgrund derer sich eine wesentliche Vertragsverletzung ergibt. Das bedeutet aber auch, daß Sie nicht, worauf Ihre Anfrage abzielt, irgendwelche Gründe "erfinden" können, um darauf eine außerordentliche Kündigung zu stützen. In diesem Fall könnten Sie sich sogar schadenersatzpflichtig machen.


3.

Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen vor, sich mit dem Betreiber des Studios wegen einer Aussetzung des Vertrags in Verbindung zu setzen. Nur im Wege einer gütlichen Einigung haben Sie die Chance, eine für Sie akzeptable Lösung zu finden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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