Die Vollmacht umfasst in Vermögensangelegenheiten das Recht, - über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen, einschließlich Belastung und Verkauf von Immobilien, - Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen, zu quittieren oder Zahlungen vorzunehmen, - Verbindlichkeiten einzugehen, - einen Heimvertrag oder eine ähnliche Vereinbarung abzuschließen, den jeweiligen Vollmachtgeber gegenüber Gerichten, Behörden oder Privaten. gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. ... Frau X fordert nun von uns droht mit Gericht und hat auch einen Anwalt bereits hinzugezogen, unter den Vorwand: „ .... wie Euch bekannt ist, habe ich zu Lebzeiten Eure Tante, ....., gepflegt. ... Haben wir es hier mit Arglistiger Täuschung, Betrug ersatzweise versuchter Betrug zu tun?