Vollstreckungsabwehrklage - Beschluss!
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich habe gegen eine beabsichtigte zwangsvollstreckungsmaßnahme eine Vollstreckungsabwehrklage u.a. mit dem Antrag "bis zum Erlass des Urteils in dieser Sache die Vollstreckung einstweilen einzustellen" und den Gründen: "Die Vertreterin des Gläubigers hat 11 Jahre lang keinen Anspruch geltend gemacht. Erstmals im Oktober 2008 wurde die Forderung aus dem Jahr 1998 geltend gemacht. Diese alten Ansprüche sind verwirkt bzw. verjährt.