Seit Anfang 2012 teile ich mir mit meinem Freund eine Wohnung, der ebenfalls Student ist und von seinen Eltern mit 500€ im Monat finanziert wird. ... Auch die mehrmalige Aussage meines Freundes dem Jobcenter gegenüber, dass er mich nicht mit finanzieren will und auch nicht wird und wir uns im Notfall getrennte Wohnungen suchen müssen, wurde nicht ernst genommen. Meine zweite Frage an Sie wäre nun, ob es überhaupt rechtens war meinen Freund rückwirkend in die Bedarfsgemeinschaft einzutragen, nur weil er einer Nebenbeschäftigung nachging, obwohl uns vorher versichert wurde, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden.