Kündigungsfrist - Jeweiligkeitsklausel in Fußnote?
vom 28.10.2004
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Hallo liebe Anwälte, in meinem Mietvertrag von 1998 ist für die Kündigung des unbefristeten Mietverhältnisses folgende Formulierung enthalten: "Das Mietverhältnis ist unbefristet und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen(1) gekündigt werden." ... Der Vermieter hat dann geantwortet, dass das Mietverhältnis erst zum 31.3.2005 ende, da nach dem neusten Urteil des BGH (VIII ZR 64/03) auch Fußnoten bindend seien und somit die dort angegebene Frist gelte. ... Spielt es eine Rolle, ob der Vermieter das bei den anderen Mietern akzeptiert hat, oder ist das für meinen Fall irrelevant?