Kauf einer Doppelhaushälfte, Notarvertrag für Käufer prüfen
vom 7.4.2020
für 50 €
beantwortet von
Die Erschienenen zu 2) bestätigen, aus den bisher geltenden allgemeinen Ehewirkungen gegenseitig keinerlei Ansprüche mehr zu haben. ... Bei Beendigung des Güterstandes entsteht ein Anspruch auf Ausgleich des jeweils erzielten Zugewinns, wobei geerbtes oder von Dritten geschenktes Vermögen als Anfangsvermögen gilt. ... Die Folgen dieser Rechtswahl sollen ab Eheschließung eintreten; auch wenn diese Wirkung nicht unmittelbar eintreten sollte, verpflichten sich die Erschienenen zu 2), sich so zu stellen, als wäre dies der Fall, und hinsichtlich bisheriger Erwerbe den notwendigen Vollzug durchzuführen.