Ausgestaltung Mietvertrag: Unrenovierte Übergabe / Einbauküche /Umbaumaßnahmen
vom 23.6.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Formulierungsvorschlag: "Der Vermieter gewährt den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. ... Ist das grundsätzlich überhaupt möglich oder würde auf Grund des Alters ohnehin der sogenannten Abzug "Neu-für-Alt" gelten? ... Der Vermieter ist darüber schriftlich zu informieren."