Probleme beim Auszug meines Mieters
vom 9.12.2007
70 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette: 3 Jahre bei allen übrigen Räumen: 5 Jahre Diese Fristen werden berechnet vom Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses, bzw. soweit Schönheits reparaturen nach diesem Zeitpunkt von dem Mieter fachgerecht durchgeführt worden sind, von diesem Zeitpunkt an. b) Der Mieter ist auch bei Beendigung des Mietverhält nisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzu führen, wenn die Fristen nach $ 16 Ziff. 4a seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den letzten durchge führten Schönheitsreparaturen verstrichen sind.