Kündigungsfristen § 9.3 MTV BZA
vom 6.8.2018
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Laut Arbeitsvertrag gilt in der Probezeit, diese wurde auf 6 Monate festgelegt, § 9.3 MTV BZA.