Bemessungsgrundlage für ALG nach Freistellung
beantwortet von
Rechtsanwalt Pierre Aust / Bielefeld
Während der Freistellungsphase gab es zwar kein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn, auch keine Verfügungsbefugnis durch den Arbeitgeber, aber ich konnte auch den Anspruch auf ALG nicht wahrnehmen, ebenso konnte ich keiner anderen Tätigkeit nachgehen. ... Freistellung: Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04.2014 bis 30.06.16 von jeglicher Arbeitspflicht unwiderruflich freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche des Mitarbeiters.